Neben den auf dieser Internetseite aufgeführten Verlege- und Versetzempfehlungen gelten die Anweisungen aus den
einschlägigen Regelwerken, wie Merkblatt für Flächenbefestigung mit Pflaster- und Plattenbelägen VOB, Teil C DIN 18318 – Straßenbauarbeiten, Pflasterdecken und Plattenbeläge; Richtlinien für
Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RstO 86), sowie den entsprechenden DIN-Vorschriften.
Die optische Wirkung von Mischfarben (alle marmorierten Farben in unserem Programm) wird erst bei einer verlegten Fläche von ca. 30 m² durch gemischtes Verlegen aus verschiedenen Paketen wirksam.
Durch das Herstellungsverfahren ist es technisch nicht möglich, die Steine in einer gleich bleibenden Farbmischung zu produzieren.
Abkippen gerumpelter Steine
Betonpflaster mit gebrochenen Kanten wird durch einen speziellen Kollervorgang erzeugt. Hierbei können Bruch und größere Abplatzungen von bis zu 3 % der produzierten Menge entstehen. Dies ist
kein Reklamationsgrund. Gebrochene Steine können teilweise zum Einschneiden verwendet werden. Die Lieferung von gerumpelten Pflastersteinen erfolgt lose gekippt (siehe Foto).
RITTERWEG-, RÖMERPAD- und KELTENSTEIG-Pflastersteine sind weitestgehend scharfkantig. Durch die fehlende Fase reagiert der Stein sehr sensibel auf mechanische Beanspruchung. Trotz größter
Sorgfalt bei der Herstellung kann es bei der Verladung, dem Transport oder bei der Verlegung bei einigen Steinen zu leichten Kantenabplatzungen kommen. Diese Abplatzungen sind nicht zu vermeiden
und stellen daher keinen Mangel dar. Das Fugenbild sowie die Gebrauchseigen-schaften werden dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt.