Die Bestellung muss die vorgesehene Lieferadresse, den Empfänger, die Warenart und den Liefer- bzw. Abholtermin erhalten. Um eine pünktliche Lieferung im gegenseitigen Interesse sicherzustellen
und um Übermittlungsfehler zu vermeiden, sollten Bestellungen und Materialabrufe für den gewünschten Liefertermin rechtzeitig, nach Möglichkeit per Fax oder E-Mail erfolgen. Das Risiko
fehlerhafter Übermittlung von fernmündlich erteilten Bestellungen übernimmt generell der Besteller.
Die Befahrbarkeit der Baustelle durch Lastzüge mit einem Gesamtgewicht bis zu 40 t und die Möglichkeit zur Entgegennahme der Ware ist Voraussetzung. Muss die Ware vom LKW von der Straße per Kran
in ein Grundstück gehoben werden und kommt es hierduch zu enormen Verkehrsbehinderungen, ist vorher bei der zuständigen Behörde für den Anlieferungszeitraum ein Parkverbot für den Gehweg bzw. vor
dem Grundstück zu beantragen. Sollte die Abladestelle nicht mit einem Hängerzug befahrbar sein, werden Umladekosten separat in Rechnung gestellt. Kosten für mehrere Abladestellen pro Baustelle
werden nach Aufwand zusätzlich berechnet. Selbstabholung möglich.
Abladen von Steinen ohne Paletten möglich.
Grundsätzlich sind alle Vorgaben der VDI Ladungssicherungsrichtlinie 2700 FF auch bei Selbstabholern zu beachten. Selbstabholer müssen die geeigneten Sicherungsmittel selbst
bereitstellen. Ohne die entsprechende Ladungssicherungsmittel erfolgt keine Beladung!
Bei der Anlieferung werden unsere Steinpakete (ausgenommen gerumpelte Ware) ohne Paletten, nur mit Stahlbändern verpackt mit dem Kran abgeladen! Paletten sind für den sicheren Transport nicht
erforderlich. Falls die Steinpakete weitertransportiert werden müssen (z. B. per Gabelstapler, Hubwagen, Frontlader) müssen vom Empfänger entsprechende Leerpaletten in ausreichender Stückzahl am
Abladeplatz bereitgestellt werden oder Leihpaletten vor der Anlieferung dazubestellt werden. Jede Palette wird von uns in Rechnung gestellt. Bei frachtfreier Rücklieferung durch den Kunden werden
die Paletten, die sich in einem einwandfreien und wiederverwendbaren Zustand befinden, abzüglich einer Leihgebühr gutgeschrieben. Eine kostenlose Rückholung durch uns kann grundsätzlich nicht
erfolgen.
Vor der Entladung des Fahrzeuges auf der Baustelle ist von einem Beauftragten des Auftraggebers die Ordnungsmäßigkeit der Lieferung nach Menge und Warenart, sowie Warenzustand zu prüfen.
Selbstabholer haben bei der Beladung im Werk die Übereinstimmung der Ladung mit der Bestellung bzw. Abholanweisung und dem Lieferschein zu prüfen. Bestehen Zweifel oder Bedenken hinsichtlich der
Qualität, darf mit der Verarbeitung der Produkte nicht begonnen werden, bevor eine Klärung erfolgt ist. Reklamationen nach dem Einbau werden von uns, als Hersteller, nicht anerkannt. Verarbeiten
Sie deshalb nur einwandfreies Material.
Bitte beachten Sie: Kein Stückverkauf, unsere Pflastersteine werden nach m², aber nur in ganzen Lagen oder Scheiben
abgegeben.
Für angebrochene Pakete und Gebinde, Kleinmengen an Pflastersteinen, insbesondere Anfangs- und Randsteine, für bestimmte Farbzusammenstellungen, evtl. sonstige
Sonderwünsche, für Palettierung usw. berechnen wir einen Kommissionierungszuschlag.
Keine Rücknahme von Pflastersteinen, sowie geöffneten Paketen.
Bei Nichtabnahme der bestellten Menge wird eine Nichtabnahmeentschädigung von 20% der noch zu liefernden Menge in Rechnung gestellt. Die Abnahme muss innerhalb von 90 Tagen nach Bestelleingang erfolgen.